Thema
Aufstockung einer Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft als steuerbarer Erwerbsvorgang
Innerhalb von fünf Jahren verkaufte der Kommanditist einer grundbesitzenden Personengesellschaft (KG) in mehreren Schritten seine hälftige Beteiligung an eine weitere GmbH & Co. KG. Der Verkauf wurde auch im Handelsregister eingetragen. Außerdem bot er innerhalb der fünf Jahre dem Erwerber die andere Hälfte seiner Beteiligung zum Kauf an. Bis zur Annahme des Angebots gewährte der Erwerber dem Kommanditisten ein Darlehn, zu dessen Sicherung die verbliebene Kommanditbeteiligung abgetreten wurde. In der Sicherungsabtretung war auch eine Rückabtretung vereinbart für den Fall der Darlehnsrückzahlung. Sicherungsabtretung und Rückabtretung wurden weder im Handelsregister eingetragen noch dem Finanzamt angezeigt.
Das Finanzamt besteuerte einen grunderwerbsteuerlichen Erwerb, weil die erwerbende GmbH & Co. KG als Treuhänderin handels- und zivilrechtlich Gesellschafterin wurde. Innerhalb von fünf Jahren hat sich damit der Gesellschafterbestand zu 100 % geändert.
Dem stimmte der Bundesfinanzhof zu. Insbesondere konnte die Rückabtretung nicht berücksichtigt werden, weil die Anzeige fehlte.